Allgemeine Geschäftsbedingung

I. I. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch noch folgender Geschäfte mit dem Kunden, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Dienstleistung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt. Aufträge gelten als übernommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Liefer- und Leistungsszeit

1. Vom Kunden gewünschte Leistungstermine werden nur durch Auftragsbestätigung Vertragsinhalt. Vereinbarte Leistungsfristen gelten nur als ungefährer Leistungstermin. Fixtermine werden nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich bestätigt haben.
Unser Liefertermin gilt immer unter der Voraussetzung, dass Text- und Prägeunterlagen (Offsetfilme, Dias, digitale Daten, Prägestempel usw.) kurzfristig geliefert werden; er bezieht sich auf den Zeitpunkt des Abgangs in Heimsheim. Sollte sich durch Ausbleiben notwendiger Unterlagen der vorgesehene Arbeitsablauf ohne unser Verschulden verzögern, ist die Festsetzung eines neuen Lieferzeitpunktes erforderlich. Lieferungen zu einem früheren als dem vereinbarten Zeitpunkt, auch in Teilmengen, behalten wir uns vor.
Falls wir an der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – so verlängert sich der Liefertermin in angemessenem Umfang. Entsprechendes gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung.

2. Bei schuldhafter Überschreitung einer Leistungsfrist tritt Verzug erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unser Leistungsverzug oder unsere sonstige Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

III. Gewährleistung

a. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Dies gilt auch bei einem Rückgriff des Kunden nach §§ 478, 479 BGB. Aus technischen Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format, Farbe, Gewicht usw. unvermeidbar und können deshalb nicht beanstandet werden. Bei Sonderanfertigungen und Artikeln mit Werbung behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und -berechnung bis zu 10% vor.

b. Für Sachmängel (die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, um die Haftung auszulösen) haften wir wie folgt:

2.1 Wir leisten Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn die Beseitigung des Mangels ist für den Kunden unbedingt erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.

2.2 Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, bei erheblichen Mängeln Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt sowie auch bei unerheblichen Mängeln anstelle des Rücktritts Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Einer Fristsetzung nach Ziffer 2.1 bedarf es nur dann nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig verweigert haben, wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind oder wenn bei nicht vertragsgemäßer Lieferung zu einem bestimmten Termin von uns ein Liefertermin schriftlich bestätigt wurde und uns bekannt war, dass der Kunde bei nicht rechtzeitiger vertragsgemäßer Lieferung an der Nacherfüllung kein Interesse hat. Der Kunde kann allerdings Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Sachmangels nur verlangen, wenn wir den Sachmangel infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben, es sei denn, es handelt sich bei unserer Pflichtverletzung um eine Kardinalpflicht aus dem Vertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produkts oder in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz zwingend vorgeschrieben ist.

2.3 Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

2.4 Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel steht.

2.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 478, 479 BGB.

2.6 Der Kunde hat im Falle eines durch den Endverbraucher geltend gemachten Mangels die Pflicht, den/die Mängel zu dokumentieren und uns die Dokumentation im Falle der Geltendmachung eines Rückgriffsanspruches zukommen zu lassen.

IV. Garantie

Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns schriftlich und unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ abgegeben worden ist.
V. Sonstige Ansprüche

Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 284, 286 und 311 BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer in anderen als den in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen, ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.

VI. Besondere Lieferbedingungen

a. Berechnung der Fracht- und Rollgeldkosten, bzw. Portokosten: Wir legen die Fracht- und Rollgeldkosten bzw. die Portokosten sowie die Zustellgebühr aus.

b. Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungszeitraum hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

c. Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, im Besitz des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

d. Die Texte im statistischen Teil der Standard-Kalender werden – im Interesse ihrer Aktualität – alljährlich zum spätesten Zeitpunkt gedruckt. Etwaige nach Drucklegung noch eintretende Änderungen müssen unberücksichtigt bleiben und begründen keinerlei Rechte des Käufers oder Bestellers. Die Zusammenstellung des wissenswerten und statistischen Teils sowie die typografische Gestaltung des Inhalts bei Lagermodellen nach unserem Ermessen bleibt vorgehalten.

e. Unsere Preise für Werbedrucke/Prägungen setzen Offsetfilme in der Größe 1:1 in zweifacher Ausfertigung oder digitale Daten voraus. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Probeprägungen, Muster und ähnliche Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

f. Auf Wunsch erstellen wir bei Einsenden von Reinzeichnungen bzw. Reprovorlagen Offsetfilme und Prägestempel gegen Berechnung. Auch die Kosten für anfallende Autorkorrekturen werden gesondert berechnet.
Korrekturabzüge müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eingang durch den Auftraggeber geprüft und für druckreif erklärt werden, sonst verschiebt sich der vorgesehene Liefertermin entsprechend.

VII. Zahlungsbedingungen

a. Die Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Zahlungsziel sind 30 tage. Bei Überschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die offenen Posten einer Gesellschaft des Verein Creditreform zum Inkasso zu übergeben.
Creditreform zum Inkasso zu übergeben.

b. Aufrechnungen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich vorangegangener Aufträge sind unzulässig. Darüber hinaus besteht die Berechtigung nur insoweit, als Gegenansprüche oder das Zurückbehaltungsrecht unbestritten sind oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

c. Wird uns nachträglich bekannt, dass ein Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbar ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zu Vertragserfüllung nicht ausschließen lassen, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und Zahlungen schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

d. Für Lieferungen an uns unbekannte Kunden behalten wir uns Nachnahmeversand vor. Zahlungen mit Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Die Diskontspesen werden ab Fälligkeit unserer Rechnungen berechnet und sind sofort bar zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen wird unsere ganze Forderung sofort fällig.

VIII. Eigentumsvorbehalt

a. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Weiterverkauf tritt an die Stelle der Ware der Erlös in entsprechender Höhe. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und uns beim Einzug der Forderungen zu unterstützen.

b. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware wegen der Gefahr der Beschädigung oder sonst unsachgemäßer Behandlung zurücknehmen, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag vor. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.

c. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, sofern wir nichts anderes ausdrücklich erklären.

IX. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

X. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und uns gilt Heimsheim / BaWü als vereinbarter Gerichtsstand.

XI. Sonstiges

Dieser Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich.

XII. Datenschutz

Wir behalten uns vor, im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung erhaltene Daten über den Käufer gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu Zwecken der Abrechnung zu speichern. Wir verpflichten uns, diese Daten zu löschen, sobald sie für Abrechnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

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